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Hans Schmid

Nazi-Virus im Film (TELEPOLIS)

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Nach dem Zweiten Weltkrieg, als man die Augen vor den Verbrechen des Dritten Reichs nicht mehr verschließen konnte, flüchteten sich die Deutschen in eine Entlastungs-Fiktion. Man einigte sich auf folgendes Szenario: Die große Mehrheit der Bevölkerung war von einer kleinen Nazi-Clique belogen, betrogen und verführt worden. Hitler, Goebbels und ihre Spießgesellen hatten das deutsche Volk mit ihrem braunen Gedankengut infiziert wie mit einer ansteckenden Krankheit. Einer der Orte, an denen Dr. Goebbels die Krankheit in deutsche Hirne übertrug, war das Kino. Die überwiegende Mehrheit der insgesamt 1094 im Dritten Reich uraufgeführten deutschen Spielfilme war harmlose Unterhaltung und ganz unpolitisch. Es gab aber auch einige Propagandafilme, nach neuesten Schätzungen etwa 40 Stück, in denen bis heute gefährliche Faschismus-Viren schlummern, die harmlose Leute befallen, wenn diese Filme nicht isoliert und in Quarantäne gehalten werden.

Falls das mit den Viren nicht stimmen sollte, werden die Filme doch so behandelt. Die Friedrich Wilhelm Murnau Stiftung wurde ins Leben gerufen, um das deutsche Filmerbe (und damit einen nicht unerheblichen Teil unseres kollektiven Gedächtnisses) für uns zu verwalten und es zugänglich zu machen. Die Stiftung hat beschlossen, ca. 40 Spielfilme, die vor langer Zeit als NS-Propaganda eingestuft wurden und an denen sie die Verwertungsrechte hält, unter “Vorbehalt” zu stellen. Die “Vorbehaltsfilme” werden nur in geschlossenen Veranstaltungen und im Beisein eines Referenten gezeigt. Dieser Einsatz des Urheberrechts ist nicht unumstritten, weil er faktisch einem Verbot gleichkommt (was nicht im Zuständigkeitsbereich der Stiftung liegt). Nachgefragt wird fast nur Jud Süß, das antisemitische Melodram von Veit Harlan, das zum Synonym für die NS-Propaganda im Kino geworden ist und es so zu trauriger Berühmtheit gebracht hat. Die anderen Filme auf der Liste sind weitgehend aus dem öffentlichen Bewusstsein verschwunden, und auch in der Fachliteratur sind sie mit wenigen Ausnahmen kaum präsent, obwohl wir eigentlich ein Interesse daran haben müssten, so viel wie möglich über sie zu wissen, weil sich die Geschichte nur dann nicht wiederholen kann, wenn man sie kennt.

Wie kam es also zu der Liste mit den “Vorbehaltsfilmen”? Ist eine solche Liste noch zeitgemäß? Ist im Umgang mit dem NS-Filmerbe eine nachvollziehbare Strategie der zuständigen Institutionen erkennbar? Haben wir es mit der Büchse der Pandora zu tun, in der eine noch immer wirkmächtige NS-Propaganda verwahrt wird, oder ist die Liste doch nur das Relikt aus einer Ära, in der man eine notwendige, aber auch unangenehme Diskussion durch ein Verbot ersetzte? In welcher Beziehung stehen die “Vorbehaltsfilme” zu denen, die nach 1945 als “unpolitische Unterhaltung” eingestuft wurden? Wie tauchen die ideologischen Botschaften des Dritten Reichs im deutschen Nachkriegskino wieder auf? Und nicht zuletzt: Was sind das überhaupt für Filme, die bis heute auf dieser Liste stehen? Die Artikelreihe will versuchen, Antworten auf diese Fragen zu geben.
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2012
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2012
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