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Im August 2024 trat mit der KI-VO ein umfassendes KI-Gesetz mit signifikanten Folgen für Zivilgesellschaft und Wirtschaft in Kraft. Die ersten Vorschriften gelten bereits sechs Monate später. Ziel des europäischen Gesetzgebers war es, vor den Gefahren durch KI besser zu schützen, gleichzeitig aber auch die Innovation in KI zu fördern.
Der neue Praxisleitfaden zum Einsatz Künstlicher Intelligenz ermöglicht dem Rechtsanwender eine erste verlässliche Orientierung beim Einsatz der neuen Technik. Neben den Grundlagen in der KI-Verordnung selbst werden praxisrelevante Bereiche in den Anhängen über Hochrisiko-KI-Systeme eingeordnet.

Die Anwendungsfälle reichen von der biometrischen Identifizierung natürlicher Personen über Fragen der Bildung sowie des Arbeitsrechts bis hin zum Einsatz in der Justiz bezogen auf Strafverfolgung und Rechtspflege.

Besonderes Augenmerk wird auf die verständliche Vermittlung der komplexen technischen Zusammenhänge beim Einsatz Künstlicher Intelligenz gelegt.

Aufgezeigt werden zudem die in der unternehmerischen Praxis auftretenden Abgrenzungsfragen zum übrigen Digital— und Datenrecht der EU, vor allem der DS-GVO. Besonders relevant wird dies etwa bei den Transparenzvorschriften, beim technischen Datenschutz sowie bei der Risikofolgenabschätzung. Schließlich behandelt das Werk praxisrelevante Haftungsfragen und stellt die Durchsetzung durch das Aufsichtsregime dar.
Das Werk wird in deutscher und englischer Sprache (vorbestellbar hier) erscheinen.
Im Überblick:

— Einordnung konkreter Anwendungsfälle in die Regulierung durch die KI-Verordnung
— KI-VO in Abgrenzung zur DS-GVO (z.B. Transparenzvorschriften, technischer Datenschutz und Risikofolgenabschätzung)
— Vermittlung technischer Zusammenhänge bei der Umsetzung rechtlicher Pflichten
— Haftung für KI — Checklisten für den Einsatz von KI im UnternehmenFür einen Blick ins Buch wird auf die unter Downloads zu findenden Leseproben verwiesen.
Professor Dr. Rolf Schwartmann ist Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht an der Technischen Hochschule Köln und Vorsitzender der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit sowie Herausgeber und Autor zahlreicher Fachpublikationen zum Datenschutz und Digitalrecht.
Professor Dr. Tobias Keber ist Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg und hat zuvor an der Hochschule der Medien in Stuttgart zu Künstlicher Intelligenz geforscht.
Kai Zenner ist Büroleiter von MdEP Axel Voss, des Berichterstatters der EVP für die KI-Verordnung und hat intensiv an den Verhandlungen zur Verabschiedung des Gesetzes mitgewirkt. Darüber hinaus ist er One AI Mitglied (OECD) und berät den High Level Advisory Body zu AI (HLAB AI) der Vereinten Nationen tätig. Im Juni 2023 erhielt er für seine Arbeit und sein Engagement im Europäischen Parlament den MEP Award für den besten parlamentarischen Assistenten.
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