de
Books
Jean-Jacques Rousseau

Emile oder über die Erziehung (Band 1&2)

Emile oder über die Erziehung ist das pädagogische Hauptwerk Jean-Jacques Rousseaus aus dem Jahr 1762. Emile, Rousseaus Zögling, ist ein gesunder, durchschnittlich begabter Junge aus reichem Hause mit Jean-Jacques (Rousseaus Alter Ego) als seinem einzigen Erzieher. Dieser hat für ihn zwei Ziele festgesetzt: Zum einen soll Emile als erwachsener Mensch in der Lage sein, in der Zivilisation zu bestehen, ohne an seiner Person Schaden zu nehmen, zum anderen soll er bereit sein, den Gesellschaftsvertrag zu schließen. Dieser Vertrag soll die politische Ordnung sichern, und ihm müssen alle Mitglieder einer Gesellschaft zustimmen. Um den Gesellschaftsvertrag schließen zu können, muss Emile die Freiheit erfahren haben, er muss wissen, was es heißt, er gehorche sich selbst, wenn er einem Gesetz gehorcht — denn dieses wird im Gesellschaftsvertrag mit Blick auf das Glück eines jeden beschlossen. Er darf nicht Sklave von Ehrgeiz, falschen Bedürfnissen und der Meinung anderer sein, da er sonst nicht imstande wäre, den Gesellschaftsvertrag bei einer Verletzung desselben zu kündigen und seine ursprünglichen Rechte wieder einzunehmen — dafür muss er vorher die natürliche Freiheit kennengelernt haben. Hartmut von Hentig fasst Rousseaus Erziehungslehre in sieben «pädagogischen Prinzipien» zusammen.
Jean-Jacques Rousseau (1712–1778) war ein französischsprachiger Schriftsteller, Philosoph, Pädagoge, Naturforscher und Komponist der Aufklärung. Rousseau hatte großen Einfluss auf die Pädagogik und die politische Theorie des späten 18. sowie des 19. und 20. Jahrhunderts in ganz Europa. Er war ein wichtiger Wegbereiter der Französischen Revolution. Sein Werk ist unlösbarer Bestandteil der französischen und europäischen Literatur— und Geistesgeschichte.
1.176 tiskanih stranica
Vlasnik autorskih prava
Bookwire
Objavljeno prvi puta
2017
Godina izdanja
2017
Prevoditelj
H. Denhardt
Jeste li već pročitali? Kakvo je vaše mišljenje?
👍👎
fb2epub
Povucite i ispustite datoteke (ne više od 5 odjednom)